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Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

24.082-1 · Ständerat und Nationalrat · 20. Juni 2025 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 30. November 2025 verworfen · 21,72 % Ja · Stimmbeteiligung 42,96 % · Staatspolitik · Finanzwesen · Umwelt · Steuer

Beide Räte abgelehnt

Auch im Ständerat abgestimmt

Zusammenfassung

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom. Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das ist im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verankert. Weitere Gesetze legen die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels fest. Dafür stehen dem Bund insgesamt rund 2 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. Dieses Geld wird insbesondere für die Anpassung an die Klimaerwärmung, für die Abkehr von klimaschädlichen Brenn- und Treibstoffen (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt.

Der Bund kennt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Fast alle Kantone hingegen besteuern schon heute Erbschaften und Schenkungen. In der Regel werden dabei aber Verwitwete und Nachkommen nicht besteuert. Ebenfalls steuerfrei sind Zuwendungen an die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen. Bezogen auf den Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuern an den Gesamtsteuereinnahmen liegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Industriestaaten im Mittelfeld.1

Argumente Initiativkomitee Argumente Bundesrat und Parlament Die Initiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auch auf Bundesebene einführen: Belaufen sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken, soll der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschreitet, eine Steuer von 50 Prozent erheben.

Neue Steuer gemäss Initiative Beispiel Besteuerung Erbschaft / Schenkung von 200 Millionen Franken 150 Mio.

75 Mio. steuerbar zu 50% 125 Mio.

50 Mio. steuerfrei Berechnung an Bund an Erben/ Steuer und Kantone Beschenkte Erbschaft: Eine Person vererbt 200 Millionen Franken. Davon sind 50 Millionen Franken steuerfrei. Die restlichen 150 Millionen werden zu 50 Prozent besteuert.

Somit beträgt die Steuer 75 Millionen Franken.

Erbschaft mit vorgängiger Schenkung: Eine Person verschenkt Vermögenswerte in der Höhe von 30 Millionen Franken. Da der Freibetrag von 50 Millionen Franken nicht ausgeschöpft wird, entstehen keine Steuerfolgen. Später stirbt diese Person und hinterlässt ein Vermögen von 170 Millionen Franken. Von dem insgesamt verschenkten und vererbten Vermögen von 200 Millionen Franken unterliegen 150 Millionen Franken einer Besteuerung von 50 Prozent. Die Steuer beträgt also 75 Millionen Franken.

«Inheritance Taxation in OECD Countries», Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mai 2021 ( oecd.org > Publications > Browse all publications > Search all publications > Inheritance Taxation in OECD Countries) Der Ertrag der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Wofür das Geld konkret ausgegeben werden soll, müssten der Bund und die Kantone regeln.

Die Initiative fordert eine «lückenlose Besteuerung».

Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor. Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.

Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung. Sie lässt offen, welche Massnahmen dies wären.

Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden. Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes.

Die Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung – z. B. durch Wegzug – würden ihre Wirkung hingegen erst entfalten, wenn die Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten. Gemäss Initiative ist dies spätestens drei Jahre nach der Annahme der Fall.

Wie viele Personen von der Initiative direkt betroffen wären, ist nicht bekannt. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verfügten im Jahr 2021 rund 2500 Steuerpflichtige in der Schweiz über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken.2 Insgesamt dürfte sich das steuerbare Vermögen dieser Personen auf rund 500 Milliarden Franken belaufen.

Ein von der ESTV in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten zeigt, dass vermögende Personen sehr mobil sind und viele von ihnen den Wohnsitz wechseln, wenn die Erbschaftssteuern erhöht werden.3 Daher könnte bei Annahme der Initiative ein grosser Teil der betroffenen Personen aus der Schweiz wegziehen, darunter auch Unternehmerinnen und Unternehmer. Zudem dürfte die neue Steuer vermögende Personen davon abhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.

Das Initiativkomitee erwartet von der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes jährliche Einnahmen von durchschnittlich 6 Milliarden Franken. Die ESTV schätzt die theoretisch erzielbaren Einnahmen auf jährlich 4,3 Milliarden Franken. Die tatsächlichen Einnahmen hängen jedoch stark von der Reaktion der Betroffenen auf die neue Steuer ab: Wenn viele vermögende Personen die Schweiz verlassen und Zuzügerinnen Die Schätzungen der ESTV basieren auf der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und einer Datenerhebung bei den Kantonen. Sie stützen sich auf die bei Redaktionsschluss neuesten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021. Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für Ausgaben des Bundesblattes > 2024 > Dezember > 248 > BBl 2024 3216).

«Bundeserbschaftssteuer gemäss der ‹Initiative für eine Zukunft›», Gutachten von Prof. Marius Brülhart vom Oktober 2024 zuhanden > Steuerpolitik STP > Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere). Das Gutachten enthält einen Überblick über die bestehende wissenschaftliche Literatur. und Zuzüger ausbleiben, bringt die neue Steuer viel weniger ein als theoretisch möglich. Gleichzeitig gehen die Erträge aus den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern zurück.

Gemäss den Schätzungen der ESTV, die sich auf das Gutachten stützen, müssten Bund, Kantone und Gemeinden unter dem Strich deshalb sogar mit Steuerausfällen von rund 200 Millionen bis rund 3,6 Milliarden Franken rechnen.4

Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes würden zwar zusätzliche zweckgebundene Mittel für die Bekämpfung der Klimaerwärmung generiert, aber wahrscheinlich deutlich weniger als vom Initiativkomitee geschätzt. Die mit den erhöhten Mitteln erzielte Wirkung auf die Klimaziele der Schweiz hängt stark davon ab, welche konkreten Massnahmen finanziert würden. Es besteht die Gefahr, dass der Staat mit diesen Mitteln Investitionen mitfinanziert, die von Privaten ohnehin getätigt würden.

Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024, Ziffer 4.2 (BBl 2024 3216). Für ihre Schätzung hat die ESTV die Erkenntnisse des Gutachtens von Prof. Brülhart auf die Daten aus der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und aus der Erhebung bei den Kantonen angewandt. Die Bandbreite der ausgewiesenen Schätzungen berücksichtigt auch ein konservatives Szenario, in Jahren mit Wegzug auf die neue Steuer reagieren.

Initiativkomitee

Pro

Klimakrise, wachsende Vermögensungleichheit und Demokratieabbau sind die grössten Herausforderungen dieser Zeit, und Superreiche zerstören mit ihren Privatjets und Investitionen unsere Umwelt und kaufen sich politische Macht und Einfluss. Mit der Besteuerung von Mega-Erbschaften können Milliarden für den Klimaschutz beschafft und die Vermögensungleichheit eingedämmt werden.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Klimakrise, wachsende Vermögensungleichheit und Demokratieabbau sind die grössten Herausforderungen dieser Zeit.

Superreiche zerstören mit ihren Privatjets und Investitionen unsere Umwelt und kaufen sich politische Macht und Einfluss.

Wir müssen unsere Demokratie schützen und unsere Lebensgrundlagen sichern. Mit der Besteuerung von Mega-Erbschaften können Milliarden für den Klimaschutz beschafft und die Vermögensungleichheit eingedämmt werden.

Darum: Ja zur Steuer auf Mega-Erbschaften.

Das Vermögen der 300 Reichsten der Schweiz hat sich in den letzten 20 Jahren auf heute unvorstellbare 833500 000 000 Franken verdoppelt, während die Löhne der breiten Bevölkerung stagnieren. Dabei handelt es sich um leistungsloses Geld: 80 Prozent wurden vererbt. Mit diesen geerbten Milliarden wird grosser Schaden angerichtet – durch klimaschädliche Investitionen, Privatjets und Yachten, aber auch durch den Kauf von politischer Macht und Einfluss.

Vermögensverteilung in der Schweiz Mrd. CHF 1000 2004 2008 2012 2016 2020 2024

Vermögen der 300 Reichsten Vermögen der 1 200 000 Ärmsten Lesebeispiel: 2024 beträgt das Vermögen der 300 Reichsten 833,5 Mrd.

Franken. Das Vermögen der Ärmsten stagniert bei 0 Franken.

Quelle: alljährliche Rangliste der 300 Reichsten in der Schweiz des Wirtschaftsmagazins Bilanz In der Schweiz verursacht ein:e Superreiche:r in wenigen Stunden mehr CO2 als der Durchschnitt im Leben. Die Pro-Kopf-Emissionen bei den unteren und mittleren Einkommensklassen sind in den letzten 30 Jahren stetig gesunken, bei den Reichsten aber um 30 Prozent gestiegen. Dem Verursacherprinzip entsprechend sollen die grössten Klimasünder:innen auch einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Um ihre Klimaziele zu erreichen, muss die Schweiz deutlich mehr Geld investieren: rund 11 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich. Mit der Initiative könnten jährlich bis zu 6 Milliarden sozial gerecht gedeckt werden. Ohne die Mehreinnahmen aus der Zukunftssteuer müsste die breite Bevölkerung bezahlen.

Von der Initiative wären die 2500 reichsten Erbberechtigten betroffen, also 0,05 Prozent der Steuerzahlenden. Die Steuer wird auf Privatpersonen, nicht auf Unternehmen erhoben. Ein Freibetrag von 50 Millionen garantiert, dass der:die Erb:in eines KMUs nicht von der Steuer betroffen ist. Gegen Steuervermeidung insbesondere durch Wegzug sieht die Initiative griffige Massnahmen vor. Die 6 Milliarden Franken Steuereinnahmen können als Antwort auf die Klimakrise in die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen, in bezahlbaren und ökologischen Wohnraum und in die Mobilitätswende investiert werden.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja zukunft-initiative.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee.

Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.

Bundesrat und Parlament

Contra

Der Bundesrat und das Parlament teilen das Ziel der Initiative, die Klimaerwärmung zu bekämpfen. Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen und deren Unternehmen stark vermindern.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Der Bundesrat und das Parlament teilen das Ziel der Initiative, die Klimaerwärmung zu bekämpfen. Sie erachten jedoch die mit der Initiative vorgeschlagene Finanzierung der Klimapolitik als problematisch und nicht zielführend. Die Initiative könnte dazu führen, dass Bund und Kantone unter dem Strich sogar weniger Steuern einnehmen als heute. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen und deren Unternehmen stark vermindern. Ein Grossteil der Personen, die von der Initiative betroffen sind, dürfte aus der Schweiz wegziehen, und Zuzüge von vermögenden Personen würden ausbleiben. Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze, weil von der Steuer betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Tätigkeit einstellen oder ins Ausland verlegen könnten.

Weil vermögende Personen wegziehen und kaum neue hinzukommen würden, würde der Bund aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer wohl viel weniger Geld einnehmen als vom Initiativkomitee erwartet. Die Weggezogenen zahlen zudem auch keine Einkommens- und Vermögenssteuern mehr in der Schweiz. Heute ist es aber so, dass bei diesen beiden Steuern das Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen bzw. Vermögen für rund 40 Prozent der Einnahmen aufkommt. Unter dem Strich könnten Bund, Kantone und Gemeinden also deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als heute – auch für wichtige staatliche Aufgaben wie den Klimaschutz.

Bund und Kantone betreiben bereits heute eine wirksame Klimapolitik. Es bestehen griffige rechtliche Grundlagen für die Abkehr von klimaschädlichen Brenn- und Treibstoffen und die Bewältigung der Klimaerwärmung. Dafür stehen allein beim Bund jährlich rund 2 Milliarden Franken an Fördergeldern zur Verfügung.

Die geforderte Steuer schafft keine Anreize für klimafreundliches Verhalten. Weil die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden müssen, besteht zudem die Gefahr, dass die Gelder für nicht notwendige oder wenig wirksame Massnahmen eingesetzt werden.

Heute dürfen einzig die Kantone Erbschaften und Schenkungen besteuern. Mit der Initiative müsste das auch der Bund tun. Das würde das Potenzial der Kantone schmälern, Erbschaften und Schenkungen zu besteuern. Zwar würden die Kantone einen Teil aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes erhalten. Sie könnten über diese Mittel aber nicht frei verfügen, weil die Initiative den Verwendungszweck der Gelder vorschreibt.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik

  • – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» abzulehnen.

Nein admin.ch/initiative-fuer-eine-zukunft

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

Achse: «Ja» meint die Zustimmung zur Vorlage an der Urne, «Nein» die Ablehnung — die Parlamentsempfehlung war ein Nein, darum zählt ein Protokoll-Ja hier als Nein: eine Kammer, die das Protokoll als «angenommen» führt, steht auf der Volksfrage-Achse bei «abgelehnt».

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPNein0 %100 %0 %67
SPJa96 %4 %0 %48
Die MitteNein0 %100 %0 %43
FDPNein0 %100 %0 %35
GRÜNEJa64 %8 %28 %25
glpNein9 %83 %8 %12
MCGNein0 %100 %0 %3
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigNein0 %100 %0 %1
LegaNein0 %100 %0 %1
LDPNein0 %100 %0 %1
EVPNein0 %100 %0 %1
Alternative (ZG)Ja100 %0 %0 %1

Ständeratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 14 Stimmen 0J / 14N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 10 Stimmen 0J / 10N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 6J / 1N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 0J / 6N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 1J / 2N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Ständerat — 7 Ja · 36 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 7 : 36 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (3 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Fabien Fivaz GRÜNE Neuenburg Ja Nein
Maya Graf GRÜNE Basel-Landschaft Nein Ja
Mathias Zopfi GRÜNE Glarus Nein Ja

Nationalratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 61 Stimmen 0J / 61N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 41 Stimmen 40J / 1N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 0J / 29N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 0J / 25N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 15J / 0N / 7E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 1J / 9N / 1E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Nationalrat — 57 Ja · 132 Nein · 8 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 57 : 132 : 8 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 3 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (18 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Sibel Arslan GRÜNE BS Ja Nein
Kilian Baumann GRÜNE BE Ja Nein
Clarence Chollet GRÜNE NE Ja Nein
Christophe Clivaz GRÜNE VS Ja Nein
Delphine Klopfenstein Broggini GRÜNE GE Ja Nein
Raphaël Mahaim GRÜNE VD Ja Nein
Sophie Michaud Gigon GRÜNE VD Ja Nein
Léonore Porchet GRÜNE VD Ja Nein
Katharina Prelicz-Huber GRÜNE ZH Ja Nein
Franziska Ryser GRÜNE SG Ja Nein
Marionna Schlatter GRÜNE ZH Ja Nein
Michael Töngi GRÜNE LU Ja Nein
Gerhard Andrey GRÜNE FR Enthaltung
Christine Badertscher GRÜNE BE Enthaltung
Florence Brenzikofer GRÜNE BL Enthaltung
Greta Gysin GRÜNE TI Enthaltung
Irène Kälin GRÜNE AG Enthaltung
Meret Schneider GRÜNE ZH Enthaltung