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Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

24.082-1 · Ständerat und Nationalrat · 20. Juni 2025 · BRG · 🗳 Volksabstimmung 30. November 2025 verworfen · 21,72 % Ja · Stimmbeteiligung 42,96 % · Staatspolitik · Finanzwesen · Umwelt · Steuer

Beide Räte abgelehnt

Zusammenfassung

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik.

In Kürze — Erläuterungen des Bundesrates

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom. Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.

Im Detail — Erläuterungen des Bundesrates

soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das ist im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verankert. Weitere Gesetze legen die Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels fest. Dafür stehen dem Bund insgesamt rund 2 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. Dieses Geld wird insbesondere für die Anpassung an die Klimaerwärmung, für die Abkehr von klimaschädlichen Brenn- und Treibstoffen (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt.

Der Bund kennt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Fast alle Kantone hingegen besteuern schon heute Erbschaften und Schenkungen. In der Regel werden dabei aber Verwitwete und Nachkommen nicht besteuert. Ebenfalls steuerfrei sind Zuwendungen an die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen. Bezogen auf den Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuern an den Gesamtsteuereinnahmen liegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Industriestaaten im Mittelfeld.1

Argumente Initiativkomitee Argumente Bundesrat und Parlament Die Initiative will eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auch auf Bundesebene einführen: Belaufen sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken, soll der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschreitet, eine Steuer von 50 Prozent erheben.

Neue Steuer gemäss Initiative Beispiel Besteuerung Erbschaft / Schenkung von 200 Millionen Franken 150 Mio.

75 Mio. steuerbar zu 50% 125 Mio.

50 Mio. steuerfrei Berechnung an Bund an Erben/ Steuer und Kantone Beschenkte Erbschaft: Eine Person vererbt 200 Millionen Franken. Davon sind 50 Millionen Franken steuerfrei. Die restlichen 150 Millionen werden zu 50 Prozent besteuert.

Somit beträgt die Steuer 75 Millionen Franken.

Erbschaft mit vorgängiger Schenkung: Eine Person verschenkt Vermögenswerte in der Höhe von 30 Millionen Franken. Da der Freibetrag von 50 Millionen Franken nicht ausgeschöpft wird, entstehen keine Steuerfolgen. Später stirbt diese Person und hinterlässt ein Vermögen von 170 Millionen Franken. Von dem insgesamt verschenkten und vererbten Vermögen von 200 Millionen Franken unterliegen 150 Millionen Franken einer Besteuerung von 50 Prozent. Die Steuer beträgt also 75 Millionen Franken.

«Inheritance Taxation in OECD Countries», Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mai 2021 ( oecd.org > Publications > Browse all publications > Search all publications > Inheritance Taxation in OECD Countries) Der Ertrag der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Wofür das Geld konkret ausgegeben werden soll, müssten der Bund und die Kantone regeln.

Die Initiative fordert eine «lückenlose Besteuerung».

Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor. Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.

Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung. Sie lässt offen, welche Massnahmen dies wären.

Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden. Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes.

Die Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung – z. B. durch Wegzug – würden ihre Wirkung hingegen erst entfalten, wenn die Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten. Gemäss Initiative ist dies spätestens drei Jahre nach der Annahme der Fall.

Wie viele Personen von der Initiative direkt betroffen wären, ist nicht bekannt. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verfügten im Jahr 2021 rund 2500 Steuerpflichtige in der Schweiz über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken.2 Insgesamt dürfte sich das steuerbare Vermögen dieser Personen auf rund 500 Milliarden Franken belaufen.

Ein von der ESTV in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten zeigt, dass vermögende Personen sehr mobil sind und viele von ihnen den Wohnsitz wechseln, wenn die Erbschaftssteuern erhöht werden.3 Daher könnte bei Annahme der Initiative ein grosser Teil der betroffenen Personen aus der Schweiz wegziehen, darunter auch Unternehmerinnen und Unternehmer. Zudem dürfte die neue Steuer vermögende Personen davon abhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.

Das Initiativkomitee erwartet von der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes jährliche Einnahmen von durchschnittlich 6 Milliarden Franken. Die ESTV schätzt die theoretisch erzielbaren Einnahmen auf jährlich 4,3 Milliarden Franken. Die tatsächlichen Einnahmen hängen jedoch stark von der Reaktion der Betroffenen auf die neue Steuer ab: Wenn viele vermögende Personen die Schweiz verlassen und Zuzügerinnen Die Schätzungen der ESTV basieren auf der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und einer Datenerhebung bei den Kantonen. Sie stützen sich auf die bei Redaktionsschluss neuesten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021. Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für Ausgaben des Bundesblattes > 2024 > Dezember > 248 > BBl 2024 3216).

«Bundeserbschaftssteuer gemäss der ‹Initiative für eine Zukunft›», Gutachten von Prof. Marius Brülhart vom Oktober 2024 zuhanden > Steuerpolitik STP > Steuerpolitische Gutachten, Berichte, Arbeitspapiere). Das Gutachten enthält einen Überblick über die bestehende wissenschaftliche Literatur. und Zuzüger ausbleiben, bringt die neue Steuer viel weniger ein als theoretisch möglich. Gleichzeitig gehen die Erträge aus den bestehenden Einkommens- und Vermögenssteuern zurück.

Gemäss den Schätzungen der ESTV, die sich auf das Gutachten stützen, müssten Bund, Kantone und Gemeinden unter dem Strich deshalb sogar mit Steuerausfällen von rund 200 Millionen bis rund 3,6 Milliarden Franken rechnen.4

Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes würden zwar zusätzliche zweckgebundene Mittel für die Bekämpfung der Klimaerwärmung generiert, aber wahrscheinlich deutlich weniger als vom Initiativkomitee geschätzt. Die mit den erhöhten Mitteln erzielte Wirkung auf die Klimaziele der Schweiz hängt stark davon ab, welche konkreten Massnahmen finanziert würden. Es besteht die Gefahr, dass der Staat mit diesen Mitteln Investitionen mitfinanziert, die von Privaten ohnehin getätigt würden.

Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024, Ziffer 4.2 (BBl 2024 3216). Für ihre Schätzung hat die ESTV die Erkenntnisse des Gutachtens von Prof. Brülhart auf die Daten aus der gesamtschweizerischen Vermögenssteuerstatistik und aus der Erhebung bei den Kantonen angewandt. Die Bandbreite der ausgewiesenen Schätzungen berücksichtigt auch ein konservatives Szenario, in Jahren mit Wegzug auf die neue Steuer reagieren.

Initiativkomitee

Pro

Klimakrise, wachsende Vermögensungleichheit und Demokratieabbau sind die grössten Herausforderungen dieser Zeit, und Superreiche zerstören mit ihren Privatjets und Investitionen unsere Umwelt und kaufen sich politische Macht und Einfluss. Mit der Besteuerung von Mega-Erbschaften können Milliarden für den Klimaschutz beschafft und die Vermögensungleichheit eingedämmt werden.

Die Argumente der Befürworter — Quelle: Komitee — amtlichen Wortlaut aufklappen

Klimakrise, wachsende Vermögensungleichheit und Demokratieabbau sind die grössten Herausforderungen dieser Zeit.

Superreiche zerstören mit ihren Privatjets und Investitionen unsere Umwelt und kaufen sich politische Macht und Einfluss.

Wir müssen unsere Demokratie schützen und unsere Lebensgrundlagen sichern. Mit der Besteuerung von Mega-Erbschaften können Milliarden für den Klimaschutz beschafft und die Vermögensungleichheit eingedämmt werden.

Darum: Ja zur Steuer auf Mega-Erbschaften.

Das Vermögen der 300 Reichsten der Schweiz hat sich in den letzten 20 Jahren auf heute unvorstellbare 833500 000 000 Franken verdoppelt, während die Löhne der breiten Bevölkerung stagnieren. Dabei handelt es sich um leistungsloses Geld: 80 Prozent wurden vererbt. Mit diesen geerbten Milliarden wird grosser Schaden angerichtet – durch klimaschädliche Investitionen, Privatjets und Yachten, aber auch durch den Kauf von politischer Macht und Einfluss.

Vermögensverteilung in der Schweiz Mrd. CHF 1000 2004 2008 2012 2016 2020 2024

Vermögen der 300 Reichsten Vermögen der 1 200 000 Ärmsten Lesebeispiel: 2024 beträgt das Vermögen der 300 Reichsten 833,5 Mrd.

Franken. Das Vermögen der Ärmsten stagniert bei 0 Franken.

Quelle: alljährliche Rangliste der 300 Reichsten in der Schweiz des Wirtschaftsmagazins Bilanz In der Schweiz verursacht ein:e Superreiche:r in wenigen Stunden mehr CO2 als der Durchschnitt im Leben. Die Pro-Kopf-Emissionen bei den unteren und mittleren Einkommensklassen sind in den letzten 30 Jahren stetig gesunken, bei den Reichsten aber um 30 Prozent gestiegen. Dem Verursacherprinzip entsprechend sollen die grössten Klimasünder:innen auch einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Um ihre Klimaziele zu erreichen, muss die Schweiz deutlich mehr Geld investieren: rund 11 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich. Mit der Initiative könnten jährlich bis zu 6 Milliarden sozial gerecht gedeckt werden. Ohne die Mehreinnahmen aus der Zukunftssteuer müsste die breite Bevölkerung bezahlen.

Von der Initiative wären die 2500 reichsten Erbberechtigten betroffen, also 0,05 Prozent der Steuerzahlenden. Die Steuer wird auf Privatpersonen, nicht auf Unternehmen erhoben. Ein Freibetrag von 50 Millionen garantiert, dass der:die Erb:in eines KMUs nicht von der Steuer betroffen ist. Gegen Steuervermeidung insbesondere durch Wegzug sieht die Initiative griffige Massnahmen vor. Die 6 Milliarden Franken Steuereinnahmen können als Antwort auf die Klimakrise in die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen, in bezahlbaren und ökologischen Wohnraum und in die Mobilitätswende investiert werden.

Darum empfiehlt das Initiativkomitee:

Ja zukunft-initiative.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee.

Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich.

Bundesrat und Parlament

Contra

Der Bundesrat und das Parlament teilen das Ziel der Initiative, die Klimaerwärmung zu bekämpfen. Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen und deren Unternehmen stark vermindern.

Die Argumente der Gegner — Quelle: Bundesrat und Parlament — amtlichen Wortlaut aufklappen

Der Bundesrat und das Parlament teilen das Ziel der Initiative, die Klimaerwärmung zu bekämpfen. Sie erachten jedoch die mit der Initiative vorgeschlagene Finanzierung der Klimapolitik als problematisch und nicht zielführend. Die Initiative könnte dazu führen, dass Bund und Kantone unter dem Strich sogar weniger Steuern einnehmen als heute. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen und deren Unternehmen stark vermindern. Ein Grossteil der Personen, die von der Initiative betroffen sind, dürfte aus der Schweiz wegziehen, und Zuzüge von vermögenden Personen würden ausbleiben. Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze, weil von der Steuer betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Tätigkeit einstellen oder ins Ausland verlegen könnten.

Weil vermögende Personen wegziehen und kaum neue hinzukommen würden, würde der Bund aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer wohl viel weniger Geld einnehmen als vom Initiativkomitee erwartet. Die Weggezogenen zahlen zudem auch keine Einkommens- und Vermögenssteuern mehr in der Schweiz. Heute ist es aber so, dass bei diesen beiden Steuern das Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen bzw. Vermögen für rund 40 Prozent der Einnahmen aufkommt. Unter dem Strich könnten Bund, Kantone und Gemeinden also deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als heute – auch für wichtige staatliche Aufgaben wie den Klimaschutz.

Bund und Kantone betreiben bereits heute eine wirksame Klimapolitik. Es bestehen griffige rechtliche Grundlagen für die Abkehr von klimaschädlichen Brenn- und Treibstoffen und die Bewältigung der Klimaerwärmung. Dafür stehen allein beim Bund jährlich rund 2 Milliarden Franken an Fördergeldern zur Verfügung.

Die geforderte Steuer schafft keine Anreize für klimafreundliches Verhalten. Weil die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden müssen, besteht zudem die Gefahr, dass die Gelder für nicht notwendige oder wenig wirksame Massnahmen eingesetzt werden.

Heute dürfen einzig die Kantone Erbschaften und Schenkungen besteuern. Mit der Initiative müsste das auch der Bund tun. Das würde das Potenzial der Kantone schmälern, Erbschaften und Schenkungen zu besteuern. Zwar würden die Kantone einen Teil aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes erhalten. Sie könnten über diese Mittel aber nicht frei verfügen, weil die Initiative den Verwendungszweck der Gelder vorschreibt.

Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik

  • – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» abzulehnen.

Nein admin.ch/initiative-fuer-eine-zukunft

Parteistimmen (Fraktionslinien: Ständerat und Nationalrat)

Achse: «Ja» meint die Zustimmung zur Vorlage an der Urne, «Nein» die Ablehnung — die Parlamentsempfehlung war ein Nein, darum zählt ein Protokoll-Ja hier als Nein: eine Kammer, die das Protokoll als «angenommen» führt, steht auf der Volksfrage-Achse bei «abgelehnt».

ParteiParteilinieJaNeinEnthaltungStimmen (beide Räte)
SVPNein0 %100 %0 %67
SPJa96 %4 %0 %48
Die MitteNein0 %100 %0 %43
FDPNein0 %100 %0 %35
GRÜNEJa64 %8 %28 %25
glpNein9 %83 %8 %12
MCGNein0 %100 %0 %3
EDUNein0 %100 %0 %2
UnabhängigNein0 %100 %0 %1
LegaNein0 %100 %0 %1
LDPNein0 %100 %0 %1
EVPNein0 %100 %0 %1
Alternative (ZG)Ja100 %0 %0 %1

Ständeratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

Die Mitte Die Mitte · 14 Stimmen 0J / 14N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 10 Stimmen 0J / 10N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 7 Stimmen 6J / 1N / 0E
SVP Schweizerische Volkspartei · 6 Stimmen 0J / 6N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 3 Stimmen 1J / 2N / 0E
glp Grünliberale Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Unabhängig ohne Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Ständerat — 7 Ja · 36 Nein · 0 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 7 : 36 : 0 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 2 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (45 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Mathilde Crevoisier Crelier SP Jura Ja Nein
Fabien Fivaz GRÜNE Neuenburg Ja Nein
Eva Herzog SP Basel-Stadt Ja Nein
Baptiste Hurni SP Neuenburg Ja Nein
Pierre-Yves Maillard SP Waadt Ja Nein
Carlo Sommaruga SP Genf Ja Nein
Flavia Wasserfallen SP Bern Ja Nein
Marianne Binder-Keller Die Mitte Aargau Nein Ja
Pirmin Bischof Die Mitte Solothurn Nein Ja
Pascal Broulis FDP Waadt Nein Ja
Thierry Burkart FDP Aargau Nein Ja
Isabelle Chassot Die Mitte Freiburg Nein Ja
Marco Chiesa SVP Tessin Nein Ja
Josef Dittli FDP Uri Nein Ja
Stefan Engler Die Mitte Graubünden Nein Ja
Erich Ettlin Die Mitte Obwalden Nein Ja
Esther Friedli SVP St. Gallen Nein Ja
Johanna Gapany FDP Freiburg Nein Ja
Hannes Germann SVP Schaffhausen Nein Ja
Andrea Gmür-Schönenberger Die Mitte Luzern Nein Ja
Maya Graf GRÜNE Basel-Landschaft Nein Ja
Petra Gössi FDP Schwyz Nein Ja
Peter Hegglin Die Mitte Zug Nein Ja
Brigitte Häberli-Koller Die Mitte Thurgau Nein Ja
Daniel Jositsch ohne Partei Zürich Nein Ja
Charles Juillard Die Mitte Jura Nein Ja
Marianne Maret Die Mitte Wallis Nein Ja
Matthias Michel FDP Zug Nein Ja
Tiana Angelina Moser glp Zürich Nein Ja
Benjamin Mühlemann FDP Glarus Nein Ja
Damian Müller FDP Luzern Nein Ja
Mauro Poggia MCG Genf Nein Ja
Fabio Regazzi Die Mitte Tessin Nein Ja
Beat Rieder Die Mitte Wallis Nein Ja
Franziska Roth SP Solothurn Nein Ja
Werner Salzmann SVP Bern Nein Ja
Martin Schmid FDP Graubünden Nein Ja
Pirmin Schwander SVP Schwyz Nein Ja
Jakob Stark SVP Thurgau Nein Ja
Hans Wicki FDP Nidwalden Nein Ja
Benedikt Würth Die Mitte St. Gallen Nein Ja
Heidi Z'graggen Die Mitte Uri Nein Ja
Mathias Zopfi GRÜNE Glarus Nein Ja
Daniel Fässler Die Mitte Appenzell I.-Rh. Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Andrea Caroni FDP Appenzell A.-Rh. Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht

Nationalratsabstimmung 20. Juni 2025 · Schlussabstimmung

SVP Schweizerische Volkspartei · 61 Stimmen 0J / 61N / 0E
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz · 41 Stimmen 40J / 1N / 0E
Die Mitte Die Mitte · 29 Stimmen 0J / 29N / 0E
FDP FDP.Die Liberalen · 25 Stimmen 0J / 25N / 0E
GRÜNE GRÜNE Schweiz · 22 Stimmen 15J / 0N / 7E
glp Grünliberale Partei · 11 Stimmen 1J / 9N / 1E
MCG Mouvement Citoyens Genevois · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
EDU Eidgenössisch-Demokratische Union · 2 Stimmen 0J / 2N / 0E
Lega Lega dei Ticinesi · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
LDP Liberal-Demokratische Partei · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
EVP Evangelische Volkspartei der Schweiz · 1 Stimmen 0J / 1N / 0E
Alternative (ZG) Alternative-die Grünen Kanton Zug · 1 Stimmen 1J / 0N / 0E
Nationalrat — 57 Ja · 132 Nein · 8 Enthaltung — Abstimmungsdetail aufklappen


abgelehnt — auf der Volksfrage-Achse (Protokoll: «angenommen»; Erklärung im Parteistimmen-Block) 57 : 132 : 8 (Ja : Nein : Enthaltung)

Nicht gezählt: 3 Einträge (abwesend/enthält sich der Stimme gem. Geschäftsordnung).

Namentliche Abstimmung (200 Personen) — Entscheide auf der Volksfrage-Achse; grauer Zusatz = Protokolltext

Zurücksetzen
Name Partei Kanton Entscheid
Islam Alijaj SP ZH Ja Nein
Emmanuel Amoos SP VS Ja Nein
Sibel Arslan GRÜNE BS Ja Nein
Jacqueline Badran SP ZH Ja Nein
Kilian Baumann GRÜNE BE Ja Nein
Samuel Bendahan SP VD Ja Nein
Simona Brizzi SP AG Ja Nein
Hasan Candan SP LU Ja Nein
Clarence Chollet GRÜNE NE Ja Nein
Christophe Clivaz GRÜNE VS Ja Nein
Brigitte Crottaz SP VD Ja Nein
Christian Dandrès SP GE Ja Nein
Linda De Ventura SP SH Ja Nein
Martine Docourt SP NE Ja Nein
Laurence Fehlmann Rielle SP GE Ja Nein
Pierre-Alain Fridez (a) SP JU Ja Nein
Claudia Friedl (a) SP SG Ja Nein
Tamara Funiciello SP BE Ja Nein
Benoît Gaillard SP VD Ja Nein
Balthasar Glättli (a) GRÜNE ZH Ja Nein
Barbara Gysi SP SG Ja Nein
Jessica Jaccoud SP VD Ja Nein
Delphine Klopfenstein Broggini GRÜNE GE Ja Nein
Raphaël Mahaim GRÜNE VD Ja Nein
Min Li Marti SP ZH Ja Nein
Samira Marti SP BL Ja Nein
Nadine Masshardt SP BE Ja Nein
Mattea Meyer SP ZH Ja Nein
Sophie Michaud Gigon GRÜNE VD Ja Nein
Fabian Molina SP ZH Ja Nein
Eric Nussbaumer (a) SP BL Ja Nein
Valérie Piller Carrard SP FR Ja Nein
Léonore Porchet GRÜNE VD Ja Nein
Katharina Prelicz-Huber GRÜNE ZH Ja Nein
Jon Pult SP GR Ja Nein
Estelle Revaz SP GE Ja Nein
Anna Rosenwasser SP ZH Ja Nein
David Roth SP LU Ja Nein
Farah Rumy SP SO Ja Nein
Franziska Ryser GRÜNE SG Ja Nein
Barbara Schaffner glp ZH Ja Nein
Marionna Schlatter GRÜNE ZH Ja Nein
Nina Schläfli SP TG Ja Nein
Ueli Schmezer SP BE Ja Nein
Priska Seiler Graf SP ZH Ja Nein
Bruno Storni SP TI Ja Nein
Aline Trede (a) GRÜNE BE Ja Nein
Jean Tschopp SP VD Ja Nein
Brenda Tuosto SP VD Ja Nein
Michael Töngi GRÜNE LU Ja Nein
Nicolas Walder (a) GRÜNE GE Ja Nein
Manuela Weichelt Alternative (ZG) ZG Ja Nein
Cédric Wermuth SP AG Ja Nein
Céline Widmer (a) SP ZH Ja Nein
Sarah Wyss SP BS Ja Nein
Andrea Zryd SP BE Ja Nein
Ursula Zybach SP BE Ja Nein
Jean-Luc Addor SVP VS Nein Ja
Cyril Aellen FDP GE Nein Ja
Thomas Aeschi SVP ZG Nein Ja
Céline Amaudruz SVP GE Nein Ja
Maya Bally Die Mitte AG Nein Ja
Bettina Balmer FDP ZH Nein Ja
Nicole Barandun Die Mitte ZH Nein Ja
Dominik Blunschy Die Mitte SZ Nein Ja
Thomas Bläsi SVP GE Nein Ja
Philipp Matthias Bregy Die Mitte VS Nein Ja
Michaël Buffat SVP VD Nein Ja
Christine Bulliard-Marbach Die Mitte FR Nein Ja
Thomas Burgherr SVP AG Nein Ja
Martin Bäumle glp ZH Nein Ja
Roland Rino Büchel SVP SG Nein Ja
Manfred Bühler SVP BE Nein Ja
Roman Bürgi SVP SZ Nein Ja
Yvonne Bürgin Die Mitte ZH Nein Ja
Didier Calame SVP NE Nein Ja
Martin Candinas Die Mitte GR Nein Ja
Isabelle Chappuis Die Mitte VD Nein Ja
Katja Christ glp BS Nein Ja
Damien Cottier FDP NE Nein Ja
Marcel Dettling SVP SZ Nein Ja
Marcel Dobler FDP SG Nein Ja
Regina Durrer-Knobel Die Mitte NW Nein Ja
Mike Egger SVP SG Nein Ja
Alex Farinelli FDP TI Nein Ja
Nina Fehr Düsel SVP ZH Nein Ja
Olivier Feller FDP VD Nein Ja
Benjamin Fischer SVP ZH Nein Ja
Beat Flach (a) glp AG Nein Ja
Giorgio Fonio Die Mitte TI Nein Ja
Sylvain Freymond SVP VD Nein Ja
Andreas Gafner EDU BE Nein Ja
Walter Gartmann SVP SG Nein Ja
Anna Giacometti FDP GR Nein Ja
Simone Gianini FDP TI Nein Ja
Benjamin Giezendanner SVP AG Nein Ja
Andreas Glarner SVP AG Nein Ja
Christian Glur SVP AG Nein Ja
Nadine Gobet FDP FR Nein Ja
Roger Golay MCG GE Nein Ja
Corina Gredig glp ZH Nein Ja
Jürg Grossen glp BE Nein Ja
Franz Grüter SVP LU Nein Ja
Lars Guggisberg SVP BE Nein Ja
Diana Gutjahr SVP TG Nein Ja
Michael Götte SVP SG Nein Ja
Martin Haab SVP ZH Nein Ja
Alfred Heer (a) SVP ZH Nein Ja
Stefanie Heimgartner SVP AG Nein Ja
Lorenz Hess Die Mitte BE Nein Ja
Erich Hess SVP BE Nein Ja
Alois Huber SVP AG Nein Ja
Roman Hug SVP GR Nein Ja
Thomas Hurter SVP SH Nein Ja
Patrick Hässig glp ZH Nein Ja
Martin Hübscher SVP ZH Nein Ja
Christian Imark SVP SO Nein Ja
Matthias Samuel Jauslin glp AG Nein Ja
Marc Jost EVP BE Nein Ja
Sidney Kamerzin Die Mitte VS Nein Ja
Pius Kaufmann Die Mitte LU Nein Ja
Thomas Knutti SVP BE Nein Ja
Nicolas Kolly SVP FR Nein Ja
Philipp Kutter Die Mitte ZH Nein Ja
Christian Lohr Die Mitte TG Nein Ja
Vincent Maitre Die Mitte GE Nein Ja
Piero Marchesi SVP TI Nein Ja
Magdalena Martullo-Blocher SVP GR Nein Ja
Thomas Matter SVP ZH Nein Ja
Andreas Meier Die Mitte AG Nein Ja
Simon Michel FDP SO Nein Ja
Leo Müller Die Mitte LU Nein Ja
Stefan Müller-Altermatt Die Mitte SO Nein Ja
Philippe Nantermod FDP VS Nein Ja
Reto Nause Die Mitte BE Nein Ja
Jacques Nicolet SVP VD Nein Ja
Nicolò Paganini Die Mitte SG Nein Ja
Pierre-André Page SVP FR Nein Ja
Yvan Pahud SVP VD Nein Ja
Paolo Pamini SVP TI Nein Ja
Gerhard Pfister Die Mitte ZG Nein Ja
Hans-Peter Portmann FDP ZH Nein Ja
Lorenzo Quadri Lega TI Nein Ja
Thomas Rechsteiner Die Mitte AI Nein Ja
Lukas Reimann SVP SG Nein Ja
Christoph Riner SVP AG Nein Ja
Markus Ritter Die Mitte SG Nein Ja
Benjamin Roduit Die Mitte VS Nein Ja
Marie-France Roth Pasquier Die Mitte FR Nein Ja
Daniel Ruch FDP VD Nein Ja
Gregor Rutz SVP ZH Nein Ja
Monika Rüegger SVP OW Nein Ja
Hans Jörg Rüegsegger SVP BE Nein Ja
Regine Sauter FDP ZH Nein Ja
Peter Schilliger FDP LU Nein Ja
Pascal Schmid SVP TG Nein Ja
Daniela Schneeberger FDP BL Nein Ja
Elisabeth Schneider-Schneiter Die Mitte BL Nein Ja
Markus Schnyder SVP GL Nein Ja
Andri Silberschmidt FDP ZH Nein Ja
Sandra Sollberger SVP BL Nein Ja
Daniel Sormanni MCG GE Nein Ja
Simon Stadler Die Mitte UR Nein Ja
Barbara Steinemann SVP ZH Nein Ja
Thomas Stettler SVP JU Nein Ja
Katja Stettler-Riem SVP BE Nein Ja
Manuel Strupler SVP TG Nein Ja
Fabienne Stämpfli glp BE Nein Ja
Gabriela Suter SP AG Nein Ja
Vroni Thalmann-Bieri SVP LU Nein Ja
Heinz Theiler FDP SZ Nein Ja
Mauro Tuena SVP ZH Nein Ja
Nadja Umbricht Pieren SVP BE Nein Ja
Kris Vietze FDP TG Nein Ja
Susanne Vincenz-Stauffacher FDP SG Nein Ja
Erich Vontobel EDU ZH Nein Ja
Bruno Walliser SVP ZH Nein Ja
Beat Walti FDP ZH Nein Ja
Ernst Wandfluh SVP BE Nein Ja
Christian Wasserfallen FDP BE Nein Ja
Céline Weber glp VD Nein Ja
Laurent Wehrli FDP VD Nein Ja
Priska Wismer-Felder Die Mitte LU Nein Ja
Rémy Wyssmann SVP SO Nein Ja
David Zuberbühler (a) SVP AR Nein Ja
Thomas de Courten SVP BL Nein Ja
Simone de Montmollin FDP GE Nein Ja
Jacqueline de Quattro FDP VD Nein Ja
Patricia von Falkenstein LDP BS Nein Ja
Gerhard Andrey GRÜNE FR Enthaltung
Christine Badertscher GRÜNE BE Enthaltung
Kathrin Bertschy glp BE Enthaltung
Florence Brenzikofer GRÜNE BL Enthaltung
Greta Gysin GRÜNE TI Enthaltung
Irène Kälin GRÜNE AG Enthaltung
Meret Schneider GRÜNE ZH Enthaltung
Felix Wettstein (a) GRÜNE SO Enthaltung
Michael Graber SVP VS Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Niklaus-Samuel Gugger EVP ZH Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4
Maja Riniker FDP AG Die Präsidentin/der Präsident stimmt nicht